Direkt zur Hauptnavigation, zur Unternavigation dem Inhalt oder zum Seitenfuß

Interview

Das Wichtigste zu Kinderrechten

Warum gibt es Kinderrechte? Und wie kann ich als pädagogische Fachkraft Kinder mit den Kinderrechten vertraut machen? Luise Pfütze, Vorstandsmitglied und Sprecherin der National Coalition Deutschland, dem Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention, beantwortet die wichtigsten Fragen zu Kinderrechten im Interview.

Kind sitzt bei einer Demonstation auf der Schulter eines Elternteils und hält einen Luftballon
© istockphoto.com/rrodrickbeiler
Auch Kinder haben das Recht gehört zu werden © istock.com/rrodrickbeiler

Von Beginn an sind Kinder Menschen und daher ohne Einschränkung Träger aller Menschenrechte. Warum gibt es explizit Kinderrechte?

Luise Pfütze: "Kinder sind keine kleinen Erwachsenen. Sie können ihre Rechte nicht alleine in dem gleichen Maße einfordern und durchsetzen wie Erwachsene. Daher bedürfen sie besonderer Schutz-, Förder- und Beteiligungsrechte und genau diese sind in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschrieben."

Seit wann gibt es Kinderrechte?

Eine junge Frau
Die Sprecherin der National Coalition Deutschland Luise Pfütze © privat

L. P.: "Auf internationaler Ebene wurden Kinderrechte erstmals 1924 in der vom Völkerbund verabschiedeten sogenannten "Genfer Erklärung" verkündet. Wenn wir heute von Kinderrechten sprechen, meinen wir zumeist die in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschriebenen Rechte, die in Deutschland 1992 in Kraft traten."

Für wen gelten Kinderrechte?

L. P.: "Die Kinderrechte in der UN-Kinderrechtskonvention gelten für alle Kinder und jungen Menschen, die das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben."

Welche Kinderrechte werden häufig missachtet?

L. P.: "In Deutschland werden zum Beispiel die Rechte geflüchteter Kinder missachtet. Betroffen sind oftmals das Recht auf Bildung, das Recht auf Gesundheit und der Schutz vor Gewalt. Zum Beispiel wenn den Kindern zeitweise der Zugang zur Schule verwehrt ist. Einige Kinder bekommen keine adäquate Gesundheitsversorgung. Das Recht auf Schutz vor Gewalt ist insbesondere in einigen Flüchtlingsunterkünften nicht gewährleistet."

Kinderrechte auf einen Blick

Die Kinderrechte der UN-Kinderrechtskonvention umfasst 54 Artikel mit insgesamt 40 konkreten Rechten von Kindern. Wir stellen zehn davon vor:

  • Alle Kinder auf der Welt haben die gleichen Rechte.
  • Kinder haben das Recht zu lernen und in die Schule zu gehen.
  • Kinder haben das Recht auf elterliche Fürsorge.
  • Kinder haben das Recht, sich zu informieren, gehört zu werden und zu demonstrieren.
  • Kinder haben das Recht auf eine Erziehung ohne Gewalt.
  • Kinder haben das Recht auf Spiel und Freizeit.
  • Kinder habe das Recht, gesund aufzuwachsen.
  • Kinder haben das Recht auf Schutz vor Ausbeutung.
  • Kinder haben das Recht auf Schutz vor Kriegen und auf der Flucht.
  • Kinder mit Behinderungen haben das Recht, betreut und gefördert zu werden.

Wie kann man das Thema Kinderrechte in die alltägliche Kita-Praxis einbinden?

L. P.: "Ein Kinderrecht, welches gleichzeitig ein Grundprinzip der UN-Kinderrechtskonvention darstellt, ist das Recht auf Beteiligung. In der Kita-Praxis gibt es viele Möglichkeiten, Kinder an Entscheidungen, die ihren Alltag betreffen, zu beteiligen: Kinder sollten mit darüber entscheiden, welche Aktivitäten und Projekte in der Kita gemacht werden. Bei Mahlzeiten sollten Kinder entscheiden können, wann, wieviel und – in einem gewissen Rahmen – was sie essen möchten. Viele weitere praktische Beispiele finden pädagogische Fach- und Lehrkräfte in dem unten empfohlenen Buch. Grundsätzlich sollte der Alltag in der Kita so organisiert werden, dass das Wohl des Kindes (im englischen Original der UN-Kinderrechtskonvention besser als "best interests of the child" ausgedrückt) vorrangig berücksichtigt ist."

Wie kann ich Kinder in der Kita mit den Kinderrechten vertraut machen?

Kindern müssen ihre Rechte altersgemäß vermittelt werden.

L. P.: "Zuallererst müssen Kindern ihre Rechte natürlich altersgerecht vermittelt werden. Darüber hinaus sollten die pädagogischen Fachkräfte in der Kita aber auch Vorbilder in Bezug auf Kinderrechte sein. Sie sollen die Kinder zum Beispiel an Entscheidungen, die sie betreffen, beteiligen. Außerdem sollen Kinder untereinander demokratische Verhaltensweisen üben können. Nicht zuletzt braucht es ein offenes Ohr bei Beschwerden, die selbstverständlich ernst genommen werden müssen."

Gibt es für Erzieherinnen und Erzieher Möglichkeiten sich zum Thema "Kinderrechte" fortzubilden?

L. P.: "Es gibt von verschiedenen Organisationen und Trägern Fortbildungsangebote zum Thema Kinderrechte. Manche davon sind nur für die eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, andere für alle offen. Hier lohnt es sich, sich vor Ort umzuschauen, aber auch an den eigenen Träger heranzutreten und entsprechende Unterstützung und Fortbildungsangebote einzufordern. Sehr empfehlen kann ich außerdem das Buch von Jörg Maywald: 'Kinderrechte in der Kita'."

Wie würden Sie folgendes Beispiel einordnen: Eine Mutter teilt den Erzieherinnen und Erziehern mit: "Mein Mann und ich müssen sehr früh zur Arbeit. Abends wollen wir wenigstens ab 19:30 Uhr Zeit für uns haben. Bitte lassen Sie unsere Tochter mittags nicht länger als bis 14:30 Uhr schlafen, da sie sonst abends sehr spät einschläft."

L. P.: "Das ist ein kniffliger Fall, für den es aus meiner Sicht keine pauschale Lösung geben kann. Hier muss der Einzelfall genau betrachtet werden. Bei diesem Beispiel aus dem Kita-Alltag wird u.a. das Recht des Kindes auf Ruhe, Freizeit und aktive Erholung berührt. Aber auch Eltern haben natürlich ein Recht auf Erholung. Es geht also um eine Abwägung der Bedürfnisse der betroffenen Personen in dieser individuellen Situation. Alter, Schlafbedürfnis und die normalen Schlafzeiten des Kindes sollten berücksichtigt werden. Im Sinne des Prinzips des Kindeswohlvorrangs, müssten die besten Interessen des Kindes ein Gesichtspunkt sein, der bei der Abwägung vorranging (nicht einseitig!) beachtet wird, um dann zu einer individuellen Lösung zu kommen. Es kann aber auch sein, dass es im besten Interesse des Kindes ist, dass seine Eltern etwas Zeit und Ruhe für sich haben und somit entspannter sind."

Informationsmaterial über Schutz-und Raumkonzepte in Flüchtlingsunterkünften